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NEUE PHYSIO Blog

Preis­er­hö­hung Physio­the­ra­pie 2026 – Was sich ab dem 1. Januar für Sie ändert

veröffentlich am 24. März 2025

Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine bundes­weite Preis­er­hö­hung in der Physio­the­ra­pie in Kraft. Es findet eine Vergü­tungs­stei­ge­rung von durch­schnitt­lich 2,49% für physio­the­ra­peu­ti­sche Leis­tun­gen statt – ein wich­ti­ger Schritt für eine zukunfts­si­chere Patientenversorgung.

💡 Warum gibt es eine Preis­er­hö­hung in der Physiotherapie?

Die Vergü­tung von Heil­mit­tel­leis­tun­gen (z. B. Kranken­gymnastik, Manu­elle Thera­pie) wurde neu verhandelt.

Ziel dieser Preis­an­pas­sung in der Physio­the­ra­pie ist es, die hohe Quali­tät der Versor­gung trotz stei­gen­der Kosten weiter­hin zu gewährleisten.

🧾 Was bedeu­tet die Preis­er­hö­hung für gesetz­lich Versicherte?

  • Ab dem 1. Januar wird die Zuzah­lung leicht erhöht – abhän­gig von Ihrer Verordnung.
  • Es kommt zum soge­nann­ten Rezept­split­ting: Behand­lun­gen vor dem 1. Januar werden zum alten, Behand­lun­gen ab dem 1. Januar zum neuen Preis abgerechnet.
  • Die genaue Höhe der Zuzah­lung teilen wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich trans­pa­rent mit.

📌 Wichtig: Sie müssen nichts veran­las­sen – wir über­neh­men die korrekte Abrech­nung automatisch.

💶 Was gilt für Privatpatienten?

Auch unsere Privat­preise passen sich ab dem 1. Januar 2026 an. Die Erhö­hung orien­tiert sich an der gesetz­lich beschlos­se­nen Vergü­tungs­an­pas­sung. Unsere aktua­li­sierte Preis­liste stellen wir Ihnen ab Anfang Januar digital oder als Hand­zet­tel zur Verfügung.

🤝 Warum ist diese Preis­än­de­rung notwendig?

Die letzten Jahre waren geprägt von:

  • stark gestie­ge­nen Perso­nal- und Raumkosten
  • mehr Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten & Bürokratie
  • stei­gen­den Quali­täts­an­sprü­chen an moderne Physiotherapie

Die neue Vergü­tung trägt dem Rech­nung – und ermög­licht es uns, Ihnen weiter­hin indi­vi­du­elle, hoch­wer­tige Thera­pie anzubieten.

❓ Häufige Fragen zur Preis­er­hö­hung Physio­the­ra­pie 2025

1. Muss ich mein aktu­el­les Rezept anpas­sen lassen?

Nein, wir berech­nen auto­ma­tisch den korrek­ten Preis je nach Datum Ihrer Termine.

2. Wie hoch ist die neue Zuzahlung?

Die Höhe hängt von Ihrer Verord­nung ab. Gern infor­mie­ren wir Sie individuell.

3. Gilt die Preis­er­hö­hung auch für Selbstzahler-Leistungen?

Ja, auch Selbst­zah­ler­preise (z. B. Osteo­pa­thie, Perso­nal Trai­ning) werden angepasst.

📞 Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter!

Spre­chen Sie uns direkt in der Praxis an oder schrei­ben Sie uns eine E‑Mail – wir infor­mie­ren Sie trans­pa­rent und verständlich.

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